An Facebook scheiden sich die Geister. In der vergangenen Woche sorgte eine „Handreichung“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Einsatz von sozialen Netzwerken an Schulen für Aufregung. Darin heißt es: „Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von Sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten.“ Die Behandlung von sozialen Netzwerken im Unterricht bleibt hingegen ausdrücklich gestattet.
Ich habe die Baden-Württemberger Handreichung zum Anlass für einen Kommentar in unserem ifib-Blog genommen. Eigentlich, so sehe ich es, sind diese ganzen Grabenkämpfe überflüssig, wenn sich alle klar darüber wären, was auf Facebook & Co. gehört – und was nicht.