Wer hätte es auch anders erwartet: in den Bundesländer gibt es sehr unterschiedliche Regelungen zur Nutzung von Facebook.
Auf der Seite des Projektes #pb21 der Bundeszentrale für politische Bildung wird dieser deutsche Sonderweg des Bildungsföderalismus wunderbar grafisch dargestellt und die entsprechenden Rechtsgrundlagen gleich dazu geliefert.
Dabei steht Facebook ja nur als Synonym für soziale Netzwerke und ihr Einsatz für Kommunikationszwecke sowie die Thematisierung von Chancen und Risiken im Unterricht (also ein Teil der Förderung von Medienkompetenz). Stefan Aufenanger hat einmal die Medien in der Schule mit einem Virus verglichen. Was tun wir dagegen? Alternative 1: Glasglocke über die Schule, damit nichts hineinkommt (also verbieten) oder Alternative 2: Impfen (also immun machen gegen die Versuchung).
Warten wir ab, was den Bundesländern hierzu einfällt.