Dass sich Lernen und Bildung im Zuge von Mediatisierung und Digitalisierung rasant verändern, ist eine Binsenweisheit. Was und wie gelernt werden muss und welche Formen Bildung dabei annehmen muss, um gesellschaftliche Teilhabe in ihren unterschiedlichen Facetten (u. a. sozial und beruflich) sicherzustellen, ist hingegen alles andere als klar. Um sich diesen Herausforderungen zu stellen, hat die Landesregierung in NRW im September dieses Jahres unter dem Titel „Lernen im digitalen Wandel“ ein Leitbild für Bildung in Zeiten der Digitalisierung vorgelegt. Dem ging ein umfangreicher Beteiligungsprozess voraus, um möglichst viele Wünsche und Expertisen bei der Entwicklung dieses Leitbildes zu berücksichtigen.
Im Zentrum des Leitbildes steht u. a. die Annahme, dass eine solide Grund- und Allgemeinbildung die zentrale Voraussetzung für alle Lernprozesse sei. Für das Lernen in der digitalen Welt seien dazu drei Schlüsselkompetenzen erforderlich:
Erstens Medienkompetenz, „die eine kritische Urteilsfähigkeit sowie Analyse und Einordnung von vermittelten Inhalten in soziale Zusammenhänge ermöglicht und damit dazu beiträgt, alle Chancen einer digitalisierten Welt nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken erkennen und abwenden zu können.
Zweitens sei Anwendungs-Know-how zu erwerben, „das für einen selbstständigen und sicheren Umgang mit digitalen Medien und Werkzeugen notwendig ist. Hierzu gehört auch die Kenntnis über technische Gefahren und Risiken, über wirksame Schutzmaßnahmen sowie über Grundlagen der Verschlüsselung“
Drittens bedarf es schließlich informatischer Grundkenntnisse, „die für ein basales Verständnis von Algorithmen und deren digitaler Form sowie die Erstellung digitaler Angebote erforderlich sind“
Beachtenswert ist dabei, dass das vorgelegte Leitbild nicht auf eine einzelne Bildungsinstitution wie z. B. die Schule beschränkt ist sondern alle wichtigen Lernorte entlang der Bildungskette adressiert wie Kitas, Schulen und Hochschulen, aber auch die berufliche Aus- und Weiterbildung. Letztlich wird sich das Leitbild auch daran messen lassen müssen, in wie weit es gelingt, die formulierten Ziele mit der Arbeitspraxis der unterschiedlichen Bildungsinstitutionen zu synchronisieren.
Auch hier hat NRW bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ wird die Landesregierung z. B. rund zwei Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung stellen. Auch der Ausbau der digitalen Infrastrukturen ist zumindest in Teilen (z. B. für Breitbandanbindung) förderfähig. Es bleibt zu hoffen, dass damit geeignete Verfahren wie die Medienentwicklungsplanung einhergehen, die sicherstellen, dass solche Investitionen in den Aufbau einer wirklichen lernförderlichen IT-Infrastruktur fließen. Ansonsten sollte man vielleicht doch zuerst die Schultoiletten sanieren und den Gummiplatz reparieren, ohne damit sagen zu wollen, dass solche Investitionen weniger wichtiger seien.