Die niedliche Puppe mit dem blonden Haar beantwortet alle Kinderfragen, indem eine zugehörige App im Internet nach Antworten sucht. Die Puppe (bzw. der Server des Herstellerkonzerns) merkt sich was gefragt und erzählt wird und gibt dann mehr oder wenige passende Antworten. Doch nun ist Schluss mit dem Austausch von Sorgen und Wünschen zwischen Cayla und ihren jungen Puppeneltern. Die Bundesnetzagentur hat das Spielzeug verboten und es als „versteckte sendefähige Anlage“ eingestuft und damit den Besitz untersagt – solche Spionagegeräte sind illegal. Doch Cayla ist nicht das einzige vernetzte Spielzeug das die Kinderzimmer derzeit erobert, auch andere Hersteller arbeiten mit Apps, die aufnehmen und weitersenden können. Zwar kommt es darauf an, was gesammelt und gesendet werden kann, aber mit ziemlicher Sicherheit werden demnächst wohl noch weitere niedliche Spione enttarnt werden…Im Fall Cayla sind Erziehungsberechtigte aufgefordert die Aufnahme- und Sendefunktionen der Puppe, oder am besten gleich die Puppe zu zerstören. Man sollte sehr genau hinsehen, was die hübsche Gefährtin in Pink oder der kuschelige kleine Bär alles kann, bevor man das Objekt den lieben Kleinen zur Seite stellt…
U.a. berichtete die Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/digital/Cayla