Wohl auch als Antwort auf die Konkretisierung der Bund-Länder-Bemühungen zum DigitalPakt#D hat der Deutsche Städtetag ein Positionspapier verabschiedet.
Darin wird an den Bund die Erwartung formuliert, dass er sich (finanziell) an einem Masterplan „Ausbau digitaler Bildung“ beteiligt und für bundesweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien sorgt. Damit soll er eine bessere Vernetzung der in den Ländern vorhandenen digitalen Plattformen schaffen, in die Schulträger digitale Lehr- und Lernmittel einbinden können. Außerdem soll er die Anwendungsforschung im Bereich der digitalen Bildung besser fördern.
Weiterhin wird erwartet, dass die Länder den Ausbau der digitalen Bildung als eine Gemeinschaftsaufgabe von Ländern, Bund und Kommunen begreifen und in enger Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern vorantreiben. Lehrkräfte sollen über Aus-und Fortbildung in die Lage versetzt werden, die von den kommunalen Schulträgern finanzierten und bereitgestellten digitalen Medien im Unterricht bedarfsgerecht einsetzen zu können. Weiterhin sollen Mindeststandards für die digitale Infrastruktur der Schulen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gesetzlich verbindlich festgelegt und entsprechend der jeweiligen konnexitätsrechtlichen Regelungen auskömmlich und verlässlich finanziert werden. Landesweite Lernplattformen sollen aufgebaut werden, die von den kommunalen Schulträgern entgeltfrei genutzt werden können. Und natürlich sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene Verhandlungen über den Support geführt werden. Die Länder sollen die Fördermittel des Bundes ungekürzt, zeitnah und möglichst unbürokratisch an die kommunalen Schulträger weiterleiten und eine mögliche Bundesförderung durch eigene Förderprogramme ergänzen, alles natürlich inhaltlich aufeinander abgestimmt. Durch die Vereinbarung von Rahmenverträgen (z. B. zu Standards, Schnittstellen, Formaten und Lizenzmodellen) auf Länderebene sollen die Schulträger dabei unterstützt werden, die Schulen mit digitalen Lehr- und Lernmedien auszustatten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen wo nötig geklärt und vereinheitlicht werden.
Für die Mitgliedsstädte spricht der Deutsche Städtetag die Empfehlung aus, den Ausbau einer standardisierten digitalen Infrastruktur auf Grundlage von mittelfristig ausgerichteten und regelmäßig fortzuschreibenden kommunalen Medienentwicklungsplänen und durch die Schulen zu erstellender Medienbildungskonzepte nach dem Grundsatz „Technik folgt Pädagogik“ vorzunehmen. Schulgebäude sollen mittels Glasfaser an das Breitbandnetz angeschlossen, die Unterrichtsräume mit Funknetzen versehen und die Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien bedarfsgerecht und sukzessive erhöht werden. Für den Betrieb soll eine ausreichende Ausstattung mit Support-Personal erfolgen und dieses regelmäßig fortgebildet werden. Alles soll in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Medien- und Rechenzentren sowie den Medienberatungen der erfolgen.