Am Freitag veröffentlichte das BMVI eine Pressemitteilung, dass ab sofort auch Schulträger das Breitbandföderungsprogramm des Bundes nutzen können. Demnach gibt es keine Beschränkung bei der bereits vorhandenen Anbindung der Schulen, d.h. Schulträger können auch Glasfaseranbindungen für bereits mit VDSL (o.ä.) versorgte Schulen beantragen.
Veröffentlicht am 17. Juli 2017
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