Heute nahm der #Digitalpakt eine weitere Hürde (vgl. Pressemitteilung BMBF) auf seinem Weg zur Umsetzung. Im Kabinett wurde die Änderung des Grundgesetzartikels 104c beschlossen. Der Artikel regelte bzw. schränke die Möglichkeiten des Bundes ein, kommunale Bildungsinfrastrukturen flächendeckend zu fördern. Der neue Gesetzestext liegt noch nicht vor, um den #Digitalpakt sinnvoll umsetzen zu können, muss aber eine finanzielle Förderung, unabhängig von der Finanzstärke der Kommune, ermöglicht werden. Die Bund-Länder-Vereinbarung zum #Digitalpakt soll in der zweiten Jahreshälfte geschlossen werden, sodass die 5 Milliarden Euro hoffentlich in absehbarer Zeit beginnen zu fließen und den Ausbau des deutschen Bildungssystems fördern und nachhaltig unterstützen werden.
Veröffentlicht am 2. Mai 2018
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