Anfang Dezember scheiterte die Abstimmung zur Änderung des Grundgesetzes, mit der der Weg für den Digitalpakt Schule geebnet werden sollte. Hierfür muss nach Auffassung vieler Ländervertretungen und des Bundes, der Artikel 104c im Grundgesetz geändert werden, der die finanzielle Unterstützung für finanzschwache Länder ermöglicht, aber in der Fläche verhindert.
Am Mittwoch den 20.02 tagten die Vertreter*innen von Bund und Ländern und widmeten sich dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss, in dem die Bedingungen für die Ausschüttung der Bundesmittel behandelt wurden. Ein strittiger Punkt war die Kofinanzierung der Länder in Höhe von 50%. Darin sahen einige Länder einen Eingriff in ihre Souveränität bei Bildungsangelegenheiten und einen Widerspruch zur bezweckten Breitenwirkung, die finanzschwachen Länderhaushalten die Bewerbung um Fördergelder deutlich erschwere oder sie verhindere.
Diese Regelung wurde in der Überarbeitung gekippt und am 20.02. stimmten die Vertreterinnen und Vertreter dem Kompromiss zu. Der Bundesrat muss dem Einigungsvorschlag am 15.03. noch mit einer Zwei-Drittel Mehrheit zustimmen und kann den Digitalpakt Schule damit besiegeln.
Der Digitalpakt Schule soll die digitale Infrastruktur fördern, während Länder, Kommunen und Schulen sich um entsprechende pädagogische Konzepte, Fortbildungs- und Supportangebote kümmern. Insgesamt umfasst der #Digitalpakt Schule ein Volumen von 5 Mrd. € über einen Zeitraum von 5 Jahren, was pro Schülerin und Schüler einen Betrag von ungefähr 500 € bedeutet. Weitere Informationen können den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnommen werden.
Sobald der Bundesrat über den Digitalpakt Schule entschieden hat, sind die Bedingungen der Mittelabrufe zügig zu klären, sodass die Kommunen möglichst zeitnah mit der flächendeckenden Ausstattung der Schulen beginnen können, da viele von ihnen bereits in den Startlöchern stehen und Konzepte erarbeitet haben.
Der Digitalpakt bildet damit eine gute Finanzierungsgrundlade für die IT-Ausstattung der Schulen und ich freue mich darüber, dass nun endlich eine für alle Seiten tragbare Einigung gefunden wurde. Darüber hinaus entstehen für mich aber auch Fragen zur Nachhaltigkeit der Einigung, da eine dauerhafte Finanzierung nicht vorgesehen ist. Hierdurch werden die Länder nach Ablauf der Förderung wieder vor Finanzierungsfragen gestellt und die IT-Ausstattung der Schulen wurde damit nicht dauerhaft gesichert.